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Willkommen beim Sozialgericht Karlsruhe

Das Sozialgericht Karlsruhe ist eines von acht Sozialgerichten im Land. Der Zuständigkeitsbereich umfasst Stadt und Landkreis Karlsruhe, Pforzheim, Enzkreis, Calw, Rastatt und Baden-Baden.

Weitere Sozialgerichte gibt es in Freiburg, Heilbronn, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.

Anschrift: Karl-Friedrich-Str. 13, 76133 Karlsruhe (Am Marktplatz)

Telefax: (07 21) 9 26 - 41 68

Wichtiger Hinweis:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Siehe hierzu auch:

Hinweise für die Einreichung von Klagen und Anträgen



Die Sprechzeiten des Sozialgerichts Karlsruhe lauten wie folgt:

  • Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr




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