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Checkliste Klage/ Anträge

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:

  • Ihr Name, Ihre Adresse (mit Tel.) und das Datum
  • Anschrift des Sozialgerichts
  • Datum des Widerspruchsbescheides
  • die Angabe der Beklagten, d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt
  • Geschäftszeichen bzw. Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids
  • die Erklärung, dass Sie Klage erheben
  • die Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.
  • ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner verlangen. 
    Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können.
  • Ihre Unterschrift


Wenn Sie Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie diese ebenfalls an.

Gerne können Sie die von uns hierfür vorgehaltenen Vordrucke nutzen. Diese finden Sie hier (ganz unten).

HINWEIS:

Klagen, Verfahrensanträge oder sonstige Verfahrenserklärungen können über E-Mail nicht rechtswirksam beim Sozialgericht Karlsruhe eingereicht werden. Insbesondere wird durch die Nutzung des E-Mail-Zugangs die Einhaltung der Klagefrist nicht gewahrt. Deshalb ist in jedem Fall die (zusätzliche) Einreichung eines entsprechenden Schriftsatzes per Telefax oder in Briefform zwingend erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen eine Beantwortung von per E-Mail eingehenden Eingaben nicht in jedem Fall über dasselbe Kommunikationsmittel erfolgen kann. Nutzer des E-Mail-Zugangs werden deshalb gebeten, neben ihrer E-Mail-Adresse auch eine Postanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise für den elektronischen Rechtsverkehr
 

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