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Grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe für Gewerkschafts- und Verbandsmitglieder

Datum: 10.04.2006

Kurzbeschreibung: 

Ein Prozessbeteiligter ist nicht bedürftig im Sinne des Prozesskostenhilferechts, wenn er kostenlosen Rechtsschutz als Mitglied seiner Gewerkschaft oder seines Verbandes erhalten kann. Dieser Anspruch stellt einen Vermögenswert dar, der vorrangig vor staatlicher Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden muss. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Karlsruhe unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den Antrag eines Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt.

 

Beschluss vom 10.04.2006 - S 1 SO 644/06 PKH-A

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