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Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts auch nach dem 01.01.2008 kein Einkommen

Datum: 23.04.2008

Kurzbeschreibung: 

Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts kann nach einem Urteil der 9. Kammer vom 23.04.2008 bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II auch dann nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wenn der stationäre Aufenthalt erst nach dem 01.01.2008 begann. Zwar bestimme § 2 Abs. 5 Alg II-Verordnung i.d.F. v. 17.12.2007 m.W.v. 01.01.2008, Vollverpflegung sei pauschal in Höhe von 35 % der Regelleistung als Einkommen zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung habe der Verordnungsgeber aber die ihm eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis überschritten, so die entscheidende Kammer im Anschluss an einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen, vom 25.02.2008 (Az.: L 9 AS 839/07 ER) (Az.: S 9 AS 5012/07).

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