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Gemeinsame Tagung zwischen dem Sozialgericht Karlsruhe und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg am 08.10.2009

Datum: 08.10.2009

Kurzbeschreibung: 

Auf Initiative des Präsidenten des Sozialgerichts Herrn Zimmermann sowie des Direktors der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Herrn Schwarz fand am Donnerstag, den 08. Oktober 2009 in Karlsruhe unter der Leitung von RiSG Dr. Toparkus, dem Abteilungsleiter Herrn Braun sowie dem stellvertretenen Abteilungsleiter Herrn Scheurer eine gemeinsame Tagung zwischen dem Sozialgericht Karlsruhe und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg statt. Die Veranstaltung wurde von 12 Teilnehmern des Sozialgerichts Karlsruhe sowie 21 Teilnehmern der Deutschen Rentenversicherung besucht. Von sechs Referenten wurde durch die unterschiedlichen Themengebiete geführt.

Die Tagung begann mit den einleitenden Worten des Direktors der DRV Herrn Schwarz, der zu aktuellen Themen der Organisation sowie der Finanzlage Stellung bezog. Im Anschluss folgte eine Begrüßung durch den Präsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe Herrn Zimmermann.

Das erste Thema wurde von dem Leiter des Regionalzentrums Heilbronn Stefan Schinkel vorgestellt, der auf den Stand der Organisationsreform bei der Deutschen Rentenversicherung einging. Aufgezeigt wurden die Entwicklungsstufen von der früheren BfA und LVA hin zur heutigen Deutschen Rentenversicherung mit ihrer Organisationsstruktur, Aufgabenverteilung sowie Terminsvertretung vor den Sozialgerichten. Im Anschluss referierte der Leiter des Regionalzentrums Nordschwarzwald Michael Hettich über den Bereich der Betriebsprüfung und gab praxisrelevante Einblicke in deren Verfahrensablauf.

Nach einer kurzen Pause folgte ein Bericht des Abteilungsleiters Dr. Andreas Falk über die Organisation und Gutachterpraxis des Sozialmedizinischen Dienstes, der Veränderungen bei den im Rahmen der Rentenbegutachtung häufig anzutreffenden Diagnosegruppen, insbesondere die Zunahme psychischer Gesundheitsstörungen, aufzeigte. In diesem Zusammenhang wurde auch das Spannungsverhältnis zwischen einer stark spezialisierten und diversifizierten Akutmedizin und den Anforderungen der sozialmedizinischen Begutachtung mit ganzheitlichem Ansatz – beides unter dem Einfluss von zunehmendem Kostendruck – dargestellt.

Von der Mittagspause gestärkt, informierten die erste Hauptsachbearbeiterin Gabriele Wente und die Referatsleiterin Marianne Huniar über die Aktivitäten der Abteilung Prävention und Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Abschließend stellte der Regionalzentrumsleiter für Karlsruhe Herr Hermann Zechiel das Verwaltungsverfahren zu den Erwerbsminderungsrenten vor und ging hierbei insbesondere auf die Ermittlungen zum Berufschutz durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg im Vergleich zum Berufskundlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Schließlich berichtete er über ein von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführtes Projekt zur Arbeitsvermittlung in den Teilzeitarbeitsmarkt.

Zusammenfassend beinhaltete die gelungene Tagung einen umfangreichen Querschnitt über Berührungspunkte zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der sozialgerichtlichen Praxis. Die Veranstaltung bot für alle Teilnehmer ein sehr gutes Rahmenprogramm, das auch Anlass zu Diskussionen bot und für gegenseitige Anregungen genutzt wurde.

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